1. Der Zeitplan — was bis wann Pflicht wird
Das Wachstumschancengesetz (BGBl 2024) hat den Zeitplan für die E-Rechnung in Deutschland fixiert. Für Weingüter mit B2B-Anteil (Fachhandel, Gastronomie, andere Weingüter) sind drei Termine wichtig:
- Seit 1.1.2025: Alle DE-Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format empfangen können. Papier-Rechnungen bleiben erlaubt, aber der Empfänger darf E-Rechnung verlangen.
- Ab 1.1.2027: DE-Unternehmen mit Jahresumsatz > 800.000 € müssen E-Rechnungen ausstellen. Papier + PDF-Attachments an B2B-Kunden werden unzulässig.
- Ab 1.1.2028: Die Ausstellungspflicht gilt für alle DE-Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
§ 14 Abs. 1 Satz 2 UStG (n. F. Wachstumschancengesetz, BGBl. 2024 I Nr. 108) · Anwendung: BMF-Schreiben 15.10.2024.
2. Was ist der Unterschied zu einer PDF-Rechnung?
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei. Sie muss beim Empfänger ohne Interpretations-Aufwand in eine Buchhaltung übernommen werden können. Eine PDF-Rechnung — auch wenn sie schön aussieht — erfüllt das nicht, weil der Empfänger die Werte manuell abschreiben oder per OCR extrahieren muss.
Rechtlich zulässig sind zwei Formate:
- XRechnung (UBL oder CII XML). Reine XML-Datei ohne PDF-Anteil. Standard im öffentlichen Sektor, wird auch B2B akzeptiert.
- ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Hybrid-PDF: das PDF/A-3 hat eine für Menschen lesbare Darstellung und trägt das UBL-XML als Anhang.
3. Weingut-Praxis: warum ZUGFeRD-hybrid meistens richtig ist
Für Weingüter mit gemischter Kundschaft (B2B-Fachhandel, Gastronomie, Endkunden) ist ZUGFeRD-hybrid pragmatisch. Der Endkunde sieht ein normales PDF; der Fachhandel-Empfänger extrahiert die XRechnung-UBL aus dem PDF-Anhang und importiert sie in seine Buchhaltung.
- Eine Datei für alle Rechnungs-Kanäle (E-Mail, Post, Portal).
- Kein Doppel-Versand (PDF + XML separat).
- Empfänger-System entscheidet, ob es PDF oder XML nutzt.
- Rechtssicher für die 2027er/2028er-Ausstellungspflicht.
4. Was heißt das für dein AT-Weingut?
Auch wenn dein Betrieb in Österreich sitzt: Sobald du an ein deutsches Firmenkunden-Konto (Fachhandel, Gastronomie, andere Weingüter) Rechnungen schreibst, fällt die Rechnung unter die deutschen Ausstellungsregeln für den Empfänger. Praktisch heißt das: Er darf ab 2025 eine E-Rechnung verlangen, ab 2027/2028 wird er sie zwingend brauchen.
Der einfachste Weg: heute schon in ZUGFeRD-hybrid ausstellen. AT hat noch keine allgemeine E-Rechnungs-Pflicht für B2B — die deutsche gilt aber für die Empfänger deiner Rechnungen.
In Österreich ist E-Rechnung nur für Rechnungen an den Bund verpflichtend (ebInterface / Peppol). B2B ist optional. Für Auslands-B2B (DE) reicht dir ZUGFeRD-hybrid.
5. Wie Weintailor das erzeugt
Weintailor erstellt Rechnungen immer als PDF/A-3 mit eingebettetem UBL-XML. Egal ob du für einen End-Kunden oder für den DE-Fachhandel schreibst — die Datei ist gleich. Der PDF-Teil zeigt Rechnung, Umsatzsteuer-Ausweise und Bank-Verbindung; das XML enthält alle Positionen als strukturiertes UBL-Dokument.
Rechnungsnummern sind lückenlos, Storno erfolgt als Gegenbuchung — dieselbe Logik wie im Kellerbuch, weil die GoBD (DE) und die BAO (AT) beide Nachvollziehbarkeit voraussetzen.
6. Nächste Schritte für deinen Betrieb
Wenn du bislang PDF-Rechnungen verschickst und niemand gemeckert hat: nutz die verbleibende Zeit bis 2027, um die Umstellung ruhig durchzuziehen. Weintailor kann parallel zur bestehenden Rechnungs-Software laufen; der Wechsel erfolgt zum Jahreswechsel mit sauberer Nummernkreis-Abgrenzung.